Penninger Blutwurz Geschützte Geografische Angabe
20. Dezember 2021

Bayerischer Blutwurz wird „Weltgenusserbe“

Besonderer Herkunftsschutz für „Bayerischer Blutwurz“ wurde erteilt

Für uns ist heute schon Weihnachten! Die Europäische Kommission hat heute die Eintragung des Begriffs „Bayerischer Blutwurz“ als geschützte geografische Angabe bekannt gegeben. „Mit der Wertung des Bayerischen Blutwurz als besonders schützenswertes Kulturgut hat uns die Europäische Union ein wundervolles, vorweihnachtsliches Christkindl gebracht.“, so Stefan Penninger.

Die lange Tradition des Blutwurz in Bayern, insbesondere im Bayerischen Wald, überzeugte die Entscheider auf europäischer Ebene von der besonderen Schutzwürdigkeit des beliebten Kräuterlikörs. „Die Tradition der Herstellung geht bis ins 17. Jahrhundert zurück“, heißt es dazu in den Einreichungsunterlagen.

Auch unser „Erste Bayerische Schnapsmuseum“ wird im offiziellen Antrag als Nachweis für die Ver-„wurzel“-ung des Blutwurz im Bayerischen Wald angeführt: „In der Schwerpunktregion Bayerischer Wald steht in Hauzenberg das erste bayerische Schnaps-Museum, welches unter anderem auch die traditionelle Herstellung des Erzeugnisses „Bayerischer Blutwurz“ erläutert.“

Die Kriterien für die Verwendung des Siegels „geschützten geografischen Angabe“ sind klar geregelt. „Bayerischer Blutwurz“ dürfen sich zukünftig nur Kräuterliköre nennen, die mindestens 35% vol. Alkohol haben und sich durch den herb-bitteren Geschmack der Blutwurz-Wurzel (auch Tormentillwurzel genannt) und die typisch rot-braune Farbe auszeichnen. Für die Herstellung muss ein alkoholischer Auszug der Blutwurz-Wurzel verwendet werden. Es sind ausschließlich natürliche Zutaten zugelassen, der Zusatz von Farb- und Aromastoffen sowie anderen Lebensmittelzusatzstoffen ist nicht gestattet. Die Herstellung muss in allen maßgeblichen Schritten im Freistaat Bayern stattfinden.

Hier geht es zum Penninger Blutwurz